Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 01.08.2002 - I-8 U 195/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1 § 249 S. 2 § 253
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer aufgrund eines Behandlungsfehlers erforderlichen Nachbehandlung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 3 O 419/99
- OLG Düsseldorf, 01.08.2002 - I-8 U 195/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85
Kosten einer kosmetischen Operation
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2002 - 8 U 195/01
Es entspricht der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 97, 14, 19), dass im Falle von Personenschäden nur tatsächlich anfallende Behandlungskosten zu erstatten sind, weil die Zuerkennung von (fiktiven) Kosten einer nicht durchgeführten Heilbehandlung unter Umgehung des § 253 BGB letztlich eine - von dem Anspruch nicht gedeckte - Entschädigung für die Gesundheitsbeeinträchtigungen bedeuten würde. - OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 8 U 23/89
Umfang der Ersatzpflicht eines Kassenzahnarztes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2002 - 8 U 195/01
Der Senat hat bereits entschieden (NJW-RR 1991, 1308), dass der Umfang des geschuldeten Ersatzes sich an Art und Ausmaß der Behandlungsleistungen zu orientieren hat, die der in Anspruch genommene Zahnarzt im Rahmen einer kassenzahnärztlichen Versorgung eines gesetzlich krankenversicherten Patienten erbracht hat.
- OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 U 10/07
Vertrag auf zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag - vorzeitiger Abbruch …
Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Beklagten auch nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass dieser die Durchführung der Nachbehandlung ernsthaft beabsichtigt (…vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 8. April 2004, a.a.O.; dass., Urteil v. 1. August 2002, I-8 U 195/01 - OLGR Düsseldorf 2003, 251). - OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03
Mindestanforderungen an die Substanziierungspflicht des Patienten im …
Es entspricht der Rechtsprechung des BGH (NJW 1986, 1538), dass im Falle von Personenschäden nur tatsächlich anfallende Behandlungskosten zu erstatten sind, weil die Zuerkennung von (fiktiven) Kosten einer nicht durchgeführten Heilbehandlung unter Umgehung des § 253 BGB letztlich eine - von dem Anspruch nicht gedeckte - Entschädigung für die Gesundheitsbeeinträchtigungen bedeuten würde (vgl. Senat, Urt. v. 01.08.2002, - 8 U 195/01 - …sowie Urt. v. 06.03.2003, - 8 U 66/02 -).